Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dülmen, Münsterstraße vor dem Werk 1, innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3 mobil.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Vordruck Anhörung
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