Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, auf der A 44, in Höhe km 89,275, RF V, außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung
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