Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Duisburg, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 43,100 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Stadt Duisburg übersandte Vordruck Anhörung

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