Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Eberstadt, BAB 81, km 529,250, Stuttgart-Würzburgergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 116 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät ,PoliScan Speed FM1

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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