Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 101,300, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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