Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flensburg, B 199, Brücke Ochsenweg, FR Handewitt mit 22 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 dokumentierte mit Frontfoto 122 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Flensburg übersandte Vordruck Anhörung

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