Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Freiburg, auf der B 31 A, auswärts, Schnewlinbrücke ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 87 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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