Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, BAB 5, km 763,150, Karlsruhe-Basel  außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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