Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 73 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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