Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göttingen, auf der B 27 Neu, Zubringer, Höhe Holtensen, Rtg. BAB 7 mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Göttingen übersandt.
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