Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Halberstadt, Stadt Halberstadt, Magdeburger Chaussee, Höhe 12 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 11 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung
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