Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der Bundesautobahn A 7, bei Kilometer 152,2, in Richtung Süden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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