Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, BAB 255, Unter der Brücke, i.R. stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, um 32 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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