Mit 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Hamburg, Berner Chaussee, ggü. 43-47, i.R. Pezolddamm innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto ergab 52 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung

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