Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 26,9, FR Darmstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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