Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 27,7, FR Bingen um 22 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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