Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 30,0, FR Bingen  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, um 27 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.