Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Herzebrock-Clarholz, auf der Möhlerstr., K 52, Höhe Axtbachbrücke, in FR Oelde. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Speedophot 94 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Gütersloh übersandte Formular Anhörung

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