Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kaltenkirchen, auf der A 7, bei km 124,925, in Rtg. Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandt.

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