Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Karlsruhe, L 605, in Ri. Zentrum, Zus. Höhe Auffahrt Pulverhausstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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