In Kelsterbach, B 43, NK 069, km 0,418, Fahrtrichtung Frankfurt/Main Flughafen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 54 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 154 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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