Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Kevelaer, Marienstr., K 30, Höhe Haus-Nr. 101. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 66 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Vordruck Anhörung
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