Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, auf der Oldenburger Straße, B 436, (Zoostraße), Rtg. Leer begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 700 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 95 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Vordruck Anhörung
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