Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Südring, Höhe Tjackleger Fährweg, FR Sägemühlenstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Lasermessung mit Vitronic mit Frontfoto ergab 80 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Vordruck Anhörung
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