Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linden, A 485, Langgöns-Gießen, km 11,723 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 101 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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