Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, A 1, km 59,650, in Rtg. Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 116 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 16 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck übersandte Formular Anhörung
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