Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Moers, auf der A 42, Kamp-Lintfort, FR A 57 – Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 101 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandt.
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