Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Montabaur, BAB 3, km 6,8, Gem. Montabaur, FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 131 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 30 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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