Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung mit Foto 129 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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