Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ortkrug, L 072, Abs.140, km 1,444, in Ri. Schwerin die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 73 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung

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