Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rendsburg, Alte Kieler Landstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 71 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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