Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rietz-Neuendorf, OT Pfaffendorf, Pfaffendorfer Chaussee, Fahrtrichtung Fürstenwalde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350, stat. Geschw. wurden 51 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oder-Spree übersandte Formular Anhörung
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