Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Roetgen, Hahner Straße, L 12, Abs. 3, km 4,5, FR Lammersdorf mit 19 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle StädteRegion Aachen übersandt.
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