Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Schleswig, auf der B 76, Richtung Eckernförde, Abschnitt 590, km 1,2 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandt.
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