Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stadt Remseck am Neckar, L 1140, FR Schwaigheim. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 91 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Remseck am Neckar übersandte Formular Anhörung
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