Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stralsund, Karl-Marx-Straße 14, Kita, i.R. Kreisverkehr um 19 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 mit Foto 49 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stralsund übersandte Formular Anhörung

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