Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Weilimdorf, B 295, Höhe Ausfahrt Weilimdorf, Richtung Feuerbach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung

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