Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10/27, Höhe Bahnhof , FR stadtauswärts
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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