Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Todendorf, auf der A 1, bei km 25,825, in Richtung Hamburg mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Formular Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandt.
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