Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uplengen, Wiesmoorer Straße, FR Wiesmoor die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Vitronic mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 66 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Formular Anhörung

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