Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, Berliner Straße, Rtg. Gustav-Stresemann-Ring mit 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle StädteRegion Aachen übersandt.
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