Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 76 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, LKW
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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