In Wolfsburg, St. Annen-Knoten, FR Norden, Schloss wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Durch Lasermessung mit Vitronic mit Frontfoto wurden 57 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Wolfsburg übersandte Anhörungsbogen
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