Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zöbingen, L 1060, OE, aus FR Wöhrsberg um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 350 mit Foto ergab 54 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandte Vordruck Anhörung
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