Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zweibrücken, Gemarkung Zweibrücken, BAB 8, km 105,500, FR Neunkirchen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 46 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 146 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs.1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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