Bei einer Geschwindigkeitsmessung im Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät Typ ESO ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.
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