Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78056, Villingen-Schwenningen, B 523, Abfahrt Mühlhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 109 km/h mit Messung mit Einseitensensor mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Villingen-Schwenningen übersandte Vordruck Anhörung
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