Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abzweig Haage – Abzweig Wagenitz, A 660, km 0,80, in Rtg. Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit VÜ-Gerät M5 digital, wurden 116 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandte Vordruck Anhörung

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