Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 17, km 21,8, Gem. Dohna, FR Dresden – Prag die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 131 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor ES8.0, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Formular Anhörung
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