Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 155,744, Fahrtrichtung Dortmund um 95 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 155 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330 mit Tatfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Formular Anhörung
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